In einer Pressemitteilung positioniert sich das CSU nahe Netzwerk CSUnet deutlich gegen den aktuellen Entwurf der Vorratsdatenspeicherung.
Zum aktuellen Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende des CSUnet, Ronald Kaiser:
„Befürworter des Entwurfs zur Vorratsdatenspeicherung haben bisher keine überzeugenden Nachweise geliefert, dass die VDS schwerste terroristische Straftaten verhindert oder zu ihrer Aufklärung beigetragen hätte. Die massenhafte und anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten widerspricht den Auflagen des EuGH und des BVerfG.
Den deutschen Providern würden unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. Wie mittelständische Unternehmen diese Kosten schultern sollen, ist mehr als fraglich.
Berufsgeheimnisträger sind nach wie vor nicht von der Speicherpflicht ausgenommen. Trotz gewisser Einschränkungen bei der Verwertung der Daten widerspricht dies dem EuGH, der entsprechende Ausnahmen bereits bei der Datenspeicherung verlangt. Letztendlich wäre dadurch das Vertrauensverhältnis zwischen Politik und Bevölkerung nachhaltig gestört. Gesprächsinhalte werden zwar nicht gespeichert, aber zahlreiche Studien belegen, dass man aus den laut Gesetzentwurf zu speichernden Daten entsprechende Profile erstellen kann.
Nicht zuletzt steht die vorgeschlagene neue Strafvorschrift § 202d StGB (Datenhehlerei) in keinerlei Zusammenhang mit dem verfolgten Zweck der VDS. Sie führt zur Kriminalisierung und damit letztendlich zu einer Schwächung des journalistischen Quellenschutzes.“
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